Betreuungsbüro Axel Müller

gerichtlich bestellte Betreuungen und Verfahrenspflegschaften

Betreuungsbüro Axel Müller, Berlin

Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst hinreichend wahrnehmen können.

Über mich

1978 Abschluss 10- klassige Oberschule

1981 Abschluss Berufsausbildung mit Abitur

1988 Universitätsabschluss Wirtschaftswissenschaften

1996 Beginn Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer

Aufgabenbereiche

Diese werden vom zuständigen Amtsgericht nach Bedarf beschlossen.

In den Bereichen vertrete ich die Klienten gerichtlich und außergerichtlich.

Vermögenssorge

beinhaltet alle finanziellen Angelegenheiten

Gesundheitssorge

Dies ist insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit bei medizinischen Behandlungen relevant.

Aufenthaltsbestimmung

Hierbei ist auch eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung umfasst.

Vertretung in beruflichen Angelegenheiten

Dies kann bei berufstätigen Klienten notwendig sein.

Wohnungsangelegenheiten

erstreckt sich auf den Lebensbereich des Wohnens

Vertretung vor Behörden

Dies beinhaltet vor allem die Beantragung von Sozialleistungen, Renten, Steuern u.a.m. bei diversen Ämtern.

Postangelegenheiten

Entscheidungen über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post

Vertretung vor Gerichten

Dies kann in besonderen Fällen zumeist in Strafverfahren erfolgen.

Wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Grundsätzlich wird sie vom örtlich zuständigen Amtsgericht (Abteilung für Betreuungen) durch Beschluss und Bestellung eines Betreuer oder einer Betreuerin eingerichtet.

01

Anregung

Ein Betreuungserfordernis wird dem Gericht angezeigt.

02

medizinisches Gutachten

Das Gericht holt im Regelfall ein Sachverständigengutachten ein.

03

Bestellung Betreuung

Das Gericht fasst einen Beschluss zur Einrichtung der Betreuung.