gerichtlich bestellte Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
Betreuungsbüro Axel Müller, Berlin
Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst hinreichend wahrnehmen können.
Über mich
1978 Abschluss 10- klassige Oberschule
1981 Abschluss Berufsausbildung mit Abitur
1988 Universitätsabschluss Wirtschaftswissenschaften
1996 Beginn Tätigkeit als selbständiger Berufsbetreuer
Aufgabenbereiche
Diese werden vom zuständigen Amtsgericht nach Bedarf beschlossen.
In den Bereichen vertrete ich die Klienten gerichtlich und außergerichtlich.
Vermögenssorge
beinhaltet alle finanziellen Angelegenheiten
Gesundheitssorge
Dies ist insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit bei medizinischen Behandlungen relevant.
Aufenthaltsbestimmung
Hierbei ist auch eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung umfasst.
Vertretung in beruflichen Angelegenheiten
Dies kann bei berufstätigen Klienten notwendig sein.
Wohnungsangelegenheiten
erstreckt sich auf den Lebensbereich des Wohnens
Vertretung vor Behörden
Dies beinhaltet vor allem die Beantragung von Sozialleistungen, Renten, Steuern u.a.m. bei diversen Ämtern.
Postangelegenheiten
Entscheidungen über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post
Vertretung vor Gerichten
Dies kann in besonderen Fällen zumeist in Strafverfahren erfolgen.
Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
Grundsätzlich wird sie vom örtlich zuständigen Amtsgericht (Abteilung für Betreuungen) durch Beschluss und Bestellung eines Betreuer oder einer Betreuerin eingerichtet.

Anregung
Ein Betreuungserfordernis wird dem Gericht angezeigt.

medizinisches Gutachten
Das Gericht holt im Regelfall ein Sachverständigengutachten ein.

Bestellung Betreuung
Das Gericht fasst einen Beschluss zur Einrichtung der Betreuung.